Willkommen bei Varahannes
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Varahannes Motorrad Straßentraining GmbH Obermillstatt 144 9872 Millstatt Austria Geschäftsführerin: Heidemarie Monika Bagar Gesellschafter: Hannes Bagar Geschäftszweig: Planung einer sinnvollen Freizeitgestaltung (Animation), insbesondere die Planung und Durchführung von Straßentraining mit Motorrädern Instruktor für Motorrad & PKW Fahrtechnik- und Straßentrainings Tel: +43 (0)664 4005 420 wenn telefonisch nicht erreichbar: SMS E-Mail: hannes.bagar@aon.at UID-Nr: ATU74393079 Firmenbuch: FN 512591 k Mitglied der WKO (Kärnten) Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau Kunden haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Einwilligungserklärung „Der Vertragspartner (Teilnehmer) stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich, Name, Adresse, Führerscheinnummer, E-Mail-Adresse, Tel.Nr. und Geburtsdatum zum Zweck der Zusendung vom Video das beim Straßentraining aufgenommen wird. Es werden keine Daten an dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann jederzeit bei hannes.bagar@aon.at widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.“
AGB Allgemeine Geschfäftsbedingungen von 1000PS Straßentraining Stand 28.11.2019 § 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen § 1.1 Für den Geschäftsverkehr mit Varahannes Motorrad Straßentraining GmbH, A-9872 Millstatt, Obermillstatt 144 (im Folgenden: 1000PS Straßentraining, wir oder uns), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Vertragspartner wird nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Vertragspartner“ genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit 1000PS Straßentraining, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Von diesen Allgemeinene Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen - insbesonders allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen vom Vertragspartner - werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von 1000PS Straßentraining ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. § 2 Angebot / Vertragsabschluss § 2.1 Angebot und Vertragsabschluss Angebote von 1000PS Straßentraining sind freibleibend und drei Wochen gültig, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit der 1000PS Straßentraining Auftragsbestätigung oder mit der Leistungserbringung als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt. § 3 Umfang des Auftrages § 3.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinibart. § 3.2 1000PS Straßentraining ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch 1000PS Straßentraining selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeben. § 3.3 Für die vom Auftraggeber beigestellten Materialien und Geräte wird keine Gewährleistung übernommen. Für deren Funktionsfähigkeit und Sicherheit haftet auschließlich der Auftraggeber. Der Einbau und die Verarbeitung der bereitgestellten Güter werden gesondert in Rechung gestell. § 4 Teilnehmeraufklärung § 4.1 Der Teilnehmer wird darüber aufgeklärt, dass das Training auf öffentlichen Straßen stattfindet und das Befahren der Trainingsstrecken nur mit einem - für den Einsatz auf der öffentlichen Straße - technisch einwandfreien Motorrad, mit geeigneter und voll funktionsfähiger Motorradschutzbekleidung und in einem - der Risiken im öffentlichen Verkehr - angemessenen körperlichen Zustand gestattet ist, um die mit dem Motorradfahren verbundenen Gefahren und Risiken möglichst gering zu halten. Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet, darf ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen. Ab einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,0 g/l (0,0 Promille) oder ab einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,0 mg/l gilt der Zustand einer Person jedenfalls als von Alkohol beeinträchtigt. § 4.2 Der Teilnehmer erklärt gegeüber allen anderen Beteiligten (wie z.B Veranstalter, Schulungspersonal, andere Teilnehmer) den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die ihm durch deren Verhalten im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Ausgenommen hievon sind Personenschäden und Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des beschränkt hafteten, Personenkreis verursacht werden. Sollte eine Veranstaltung wegen äußerer Umstände (wie z.B. höhere Gewalt) abgebrochen werden, so gebührt 1000PS Straßentraining dennoch das volle vereinbarte Entgelt. Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist für jeden Teilnehmer verpflichtend. § 5 Geheimhaltung / Datenschutz § 5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von 1000PS Straßentraining zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu 1000PS Straßentraining bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von 1000PS Straßentraining Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber Informationen nur auf „need to know“ Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden. § 5.2 1000PS Straßentraining ist berechtigt, ihm anvertraute persondnebezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. § 6 Entgelt § 6.1 Nach der Lieferung der Ware oder Erbringung der vereinbarten Dienstleistung erhält 1000PS Straßentraining ein Entgelt gemäß der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. 1000PS Straßentraining ist berechtigt Zwischenabrechnungen zu legen und entsprechende Akonti zu verlangen. Das Entgelt ist jeweils mit unserer Rechnungslegung fällig. § 6.2 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von 1000PS Straßentraining vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzten, sofern sie nicht im Auftrag enthalten sind. § 6.3 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers lieben, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch 1000PS Straßentraining, so behalten wir den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes abzüglich ersparter Aufwendungen. § 6.4 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechungen ist 1000PS Straßentraining von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt. § 6.5 Eine Anmeldung zum 1000PS Straßentraining ist ausschließlich per Online-Reservierung und Online-Bezahlung möglich. Nach der Online-Buchung gelangst Du zur Onlinebezahlung. Dort kannst Du zwischen Bezahlung mitteles Kreditkarte, Sofortüberweisung, Bankeinzug ode Paypal wählren. Nach erfolgter Zahlung erhältst Du eine Anmeldebestätigung mit allen Informationen per e-Mail zugeschickt. Bitte prüfe ggg. deinen Spamordner. die e-Mail wird sofort und ohne Zeitverzögerung zusgestellt. Solltest Du keine Anmeldebestätigung per e-Mail erhalten haben, wende Dich bitte unverzüglich an Hannes Bagar - hannes.bagar@aon.at Vor Ort werden nur jene Teilnehmer akzepiiert, welche eine persönliche Anmeldebestätigung lautend auf ihren Namen vorweisen können. § 6.6 Stornierungen senden Sie bitte per e-Mail an hannes.bagar@aon.at oder per Post an Varahannes Motorrad Straßentraining GmbH, Obermillstatt 144. 9872 Millstatt. Stornierung bis 8 Wochen vor dem Trainingstermin: 80% des Kursbeitraes werden zurück überwiesen. Stornierungen bis 4 Wochen vor dem Trainingstag: 50% des Kursbeitrages werden zurück überwiesen. Stornierungen innerhalb 4 Wochen vor dem Trainingstag: Der volle Betrag verbleibt beim Veralnstalter. Der Teilnehmer erhält eine 50% Gutschrift für einen anderen Trainingstermin, gültig 3 Jahre ab Austellung. Stornierungen und Änderungen an der Buchung sind aus organisatorischen Gründen nur bis 72 Stunden vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung möglich. Ein Weiterverkauf einens bereits bezahlten Startplatzes von einm Teilnehmer an einen anderen Teilnehmer ist NICHT möglich! Vor Ort werden nur jene Teilnehmer akzeptiert, welche eine persönliche Anmeldebestätigung lautend auf ihren Namen vorweisen können. § 7 Erfüllujngsort / Gefahrtragung § 7.1 Erfüllungsort ist 1000PS Straßentraining, A-9872 Millstatt, Obermillstatt 144. Kosten und das Risiko des Transportes trägt der Vertragspartner. Für Daten geht die Gefahr der Untergans bzw. der Veränderung der Daten biem Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der 1000PS Straßentraining Netzwerkschnittstelle auf den Vertragspartner über. § 8 Eigentumsvorbehalt § 8.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (samt Zinsen und Nebengebühren) unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen Materialien erwirbt 1000PS Straßentraining Miteigentum an den dadurch entstehenden Erzeugnissen nach Maßgabe der Wertschöpfungsanteile. § 9 Abnahme / Teillieferung § 9.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von 1000PS Straßentraining zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Sofern keine eigenständige Abnahme durchgeführt wird, gelten sämtliche Leistungen spätestens 14 Tage nach Erbrungung der Lieferung als abgenommen. Dienst- und Regieleistungen gelten mit tatsächlicher Erbrungung als abgenommen. Sofern 1000PS Straßentraining Lieferungen und Leistungen teibar sind, sind Teillieferungen und Teilabanhmen zulässig. § 10 Schutz des geistigen Eigentums § 10.1 Die Urheberrechte an den von 1000PS Straßentraining, seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Datenträger etc .) verbleiben bei uns. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne unserer ausdrücklichen Zustimmung zu verkaufen, zu vervielfältigen und / oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung / Verbreitung des Werkes eine Haftung von 1000PS Straßentraining - insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes - gegenüber Dritten. § 10.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt 1000PS Straßentraining zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zhur Geltendmachung einer gesonderten Vergütung sowie anderer gesetzlicher Ansprüch, insbesondere auf Unterlassung und / oder Schadenersatz. § 11 Lieferverzug / Rücktritt § 11.1 Die Lieferfristen und -termine werden von 1000PS Straßentraining nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe der Leistung an den Vertragspartner. § 11.2 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessen - zumidest 3-wöchigen - Nachfirst, mögich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zhu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt. § 11.3 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist 1000PS Straßentraining berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn a) Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfährgkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser auf Begehren von 1000PS Straßentraining weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beigringt, oder b) Rücktritt wenn der Auftraggeber offensichtlich betrunken zum Straßentraining erscheint oder das Motorrad sich nicht in einen verkehrssicheren Zustand befindet. Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teilses der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von 1000PS Straßentraining sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Lieferungen oder Teillieferungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung vom Auftraggeber noch nicht übernommen wurde sowie für von 1000PS Straßentraining erbrachte Vorbereitungshandlungen. § 12 Haftung / Schdenersatz § 12.1 Mit der Ausnahme von Personenschäden, ist die Haftung von 1000PS Straßentraining für alle sich aus welchem Rechtsgrund auch immer ergebenden Ansprüche auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln beschränkt. In diesem Sinne ist für uns auch der Ersatz von indirekten Schäden sowie Folgeschäden (insbesondere Mangelfogeschäden) - wie z.B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Daten und Informationen, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber - ausgeschlossen. § 12.2 Die Haftung von 1000PS Straßentraining ist für jeden denkbaren Fall der Haftung unter Ausschluss darüber hinausgehender Ansprüche, aus welchen Techtsgrund immer , mit dem Autragswert gedeckelt. § 12.3 Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden. § 12.4 Sind Vertragsstrfen vereinbart, so sind darüber hinausgehende Ansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. § 12.5 1000PS Straßentraining ist von einer etwaigen Warnpflicht gemäß § 1168a ABGB befreit und die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABTGB wird ausgeschlossen. § 12.6 Die Teilnahme des / der Motorrad Fahrerin an der jeweiligen Veranstaltung erfolgt hinsichtlich typischer verkehrsbedingter Risiken auf eigenen Gefahr. Den Motorrad Fahrerinnen ist daneben auch bewusst, dass aufgrund unverhersehbarer oder untypischer Gefahren, insbesonderes durch ein Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern und Beteiligten, Schäden eintreten können. Der / die Teilnehmer haften gegenüber allen Beteiligten (wie z.B. Veranstalter, Instruktor, andere Teilnehmer und allen übrigen Verkehrsteilnehmern) für sein Verhalten sowie den einwandreien technischen Zustand seines Motorrades und bestätigt weiters, dass er die Verhaltensregeln auf öffentlichen Verkehrsflächen genau kennt und befolgt. § 13 Gerichtsstand / Rechtswahl / Mediation § 13.1 Gerichtsstand zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich und örtlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von 1000PS Straßentraining vereinbart. § 13.2 Rechtswahl für dieses Vertragsverhältnis wird die Geltung österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Bestimmungen des österreichischen IPRG sowie sonstiger Kollisionsnormen vereinbart. § 13.3 Mediation für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einverhehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtiche Schritte eingeleitet. § 14 Elektronische Rechnungslegung § 14.1 1000PS Straßentraining ist berechtig, dem Vertragspartner Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch uns ausdrücklich einverstanden. § 15 Weitere Bestimmungen § 15.1 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aleler anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirsame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchfürhbare Bestimmung ersetzen,, die gem. Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimung möglichst nahe kommt. § 15.2 Formerfordernis Änderungen oder Ergänzhungen eines Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. § 15.3 Aufrechnung Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer , ist ausgeschlossen. § 15.4 Subunternehmer Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig. § 15.5 Verbaucher Für Verbraucher gelten die zwingenden Regeln des KSchG soweit sie den obigen Bestimmungen widersprechen.. Fa. Varahannes Motorrad Straßentraining GmbH Obermillstatt 144 9872 Millstatt
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Varahannes Motorrad Straßentraining GmbH Obermillstatt 144 9872 Millstatt Austria Geschäftsführerin: Heidemarie Monika Bagar Gesellschafter: Hannes Bagar Geschäftszweig: Planung einer sinnvollen Freizeitgestaltung (Animation), insbesondere die Planung und Durchführung von Straßentraining mit Motorrädern Instruktor für Motorrad & PKW Fahrtechnik- und Straßentrainings Tel: +43 (0)664 4005 420 wenn telefonisch nicht erreichbar: SMS E-Mail: hannes.bagar@aon.at UID-Nr: ATU74393079 Firmenbuch: FN 512591 k Mitglied der WKO (Kärnten) Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau Kunden haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online- Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Einwilligungserklärung „Der Vertragspartner (Teilnehmer) stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich, Name, Adresse, Führerscheinnummer, E-Mail-Adresse, Tel.Nr. und Geburtsdatum zum Zweck der Zusendung vom Video das beim Straßentraining aufgenommen wird. Es werden keine Daten an dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann jederzeit bei hannes.bagar@aon.at widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.“
AGB Allgemeine Geschfäftsbedingungen von 1000PS Straßentraining Stand 28.11.2019 § 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen § 1.1 Für den Geschäftsverkehr mit Varahannes Motorrad Straßentraining GmbH, A-9872 Millstatt, Obermillstatt 144 (im Folgenden: 1000PS Straßentraining, wir oder uns), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Vertragspartner wird nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Vertragspartner“ genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit 1000PS Straßentraining, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Von diesen Allgemeinene Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen - insbesonders allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen vom Vertragspartner - werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von 1000PS Straßentraining ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. § 2 Angebot / Vertragsabschluss § 2.1 Angebot und Vertragsabschluss Angebote von 1000PS Straßentraining sind freibleibend und drei Wochen gültig, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit der 1000PS Straßentraining Auftragsbestätigung oder mit der Leistungserbringung als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt. § 3 Umfang des Auftrages § 3.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinibart. § 3.2 1000PS Straßentraining ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch 1000PS Straßentraining selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeben. § 3.3 Für die vom Auftraggeber beigestellten Materialien und Geräte wird keine Gewährleistung übernommen. Für deren Funktionsfähigkeit und Sicherheit haftet auschließlich der Auftraggeber. Der Einbau und die Verarbeitung der bereitgestellten Güter werden gesondert in Rechung gestell. § 4 Teilnehmeraufklärung § 4.1 Der Teilnehmer wird darüber aufgeklärt, dass das Training auf öffentlichen Straßen stattfindet und das Befahren der Trainingsstrecken nur mit einem - für den Einsatz auf der öffentlichen Straße - technisch einwandfreien Motorrad, mit geeigneter und voll funktionsfähiger Motorradschutzbekleidung und in einem - der Risiken im öffentlichen Verkehr - angemessenen körperlichen Zustand gestattet ist, um die mit dem Motorradfahren verbundenen Gefahren und Risiken möglichst gering zu halten. Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet, darf ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen. Ab einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,0 g/l (0,0 Promille) oder ab einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,0 mg/l gilt der Zustand einer Person jedenfalls als von Alkohol beeinträchtigt. § 4.2 Der Teilnehmer erklärt gegeüber allen anderen Beteiligten (wie z.B Veranstalter, Schulungspersonal, andere Teilnehmer) den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die ihm durch deren Verhalten im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Ausgenommen hievon sind Personenschäden und Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des beschränkt hafteten, Personenkreis verursacht werden. Sollte eine Veranstaltung wegen äußerer Umstände (wie z.B. höhere Gewalt) abgebrochen werden, so gebührt 1000PS Straßentraining dennoch das volle vereinbarte Entgelt. Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist für jeden Teilnehmer verpflichtend. § 5 Geheimhaltung / Datenschutz § 5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von 1000PS Straßentraining zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu 1000PS Straßentraining bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von 1000PS Straßentraining Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber Informationen nur auf „need to know“ Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden. § 5.2 1000PS Straßentraining ist berechtigt, ihm anvertraute persondnebezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. § 6 Entgelt § 6.1 Nach der Lieferung der Ware oder Erbringung der vereinbarten Dienstleistung erhält 1000PS Straßentraining ein Entgelt gemäß der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. 1000PS Straßentraining ist berechtigt Zwischenabrechnungen zu legen und entsprechende Akonti zu verlangen. Das Entgelt ist jeweils mit unserer Rechnungslegung fällig. § 6.2 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von 1000PS Straßentraining vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzten, sofern sie nicht im Auftrag enthalten sind. § 6.3 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers lieben, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch 1000PS Straßentraining, so behalten wir den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes abzüglich ersparter Aufwendungen. § 6.4 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechungen ist 1000PS Straßentraining von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt. § 6.5 Eine Anmeldung zum 1000PS Straßentraining ist ausschließlich per Online- Reservierung und Online-Bezahlung möglich. Nach der Online-Buchung gelangst Du zur Onlinebezahlung. Dort kannst Du zwischen Bezahlung mitteles Kreditkarte, Sofortüberweisung, Bankeinzug ode Paypal wählren. Nach erfolgter Zahlung erhältst Du eine Anmeldebestätigung mit allen Informationen per e-Mail zugeschickt. Bitte prüfe ggg. deinen Spamordner. die e-Mail wird sofort und ohne Zeitverzögerung zusgestellt. Solltest Du keine Anmeldebestätigung per e-Mail erhalten haben, wende Dich bitte unverzüglich an Hannes Bagar - hannes.bagar@aon.at Vor Ort werden nur jene Teilnehmer akzepiiert, welche eine persönliche Anmeldebestätigung lautend auf ihren Namen vorweisen können. § 6.6 Stornierungen senden Sie bitte per e-Mail an hannes.bagar@aon.at oder per Post an Varahannes Motorrad Straßentraining GmbH, Obermillstatt 144. 9872 Millstatt. Stornierung bis 8 Wochen vor dem Trainingstermin: 80% des Kursbeitraes werden zurück überwiesen. Stornierungen bis 4 Wochen vor dem Trainingstag: 50% des Kursbeitrages werden zurück überwiesen. Stornierungen innerhalb 4 Wochen vor dem Trainingstag: Der volle Betrag verbleibt beim Veralnstalter. Der Teilnehmer erhält eine 50% Gutschrift für einen anderen Trainingstermin, gültig 3 Jahre ab Austellung. Stornierungen und Änderungen an der Buchung sind aus organisatorischen Gründen nur bis 72 Stunden vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung möglich. Ein Weiterverkauf einens bereits bezahlten Startplatzes von einm Teilnehmer an einen anderen Teilnehmer ist NICHT möglich! Vor Ort werden nur jene Teilnehmer akzeptiert, welche eine persönliche Anmeldebestätigung lautend auf ihren Namen vorweisen können. § 7 Erfüllujngsort / Gefahrtragung § 7.1 Erfüllungsort ist 1000PS Straßentraining, A-9872 Millstatt, Obermillstatt 144. Kosten und das Risiko des Transportes trägt der Vertragspartner. Für Daten geht die Gefahr der Untergans bzw. der Veränderung der Daten biem Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der 1000PS Straßentraining Netzwerkschnittstelle auf den Vertragspartner über. § 8 Eigentumsvorbehalt § 8.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (samt Zinsen und Nebengebühren) unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen Materialien erwirbt 1000PS Straßentraining Miteigentum an den dadurch entstehenden Erzeugnissen nach Maßgabe der Wertschöpfungsanteile. § 9 Abnahme / Teillieferung § 9.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von 1000PS Straßentraining zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Sofern keine eigenständige Abnahme durchgeführt wird, gelten sämtliche Leistungen spätestens 14 Tage nach Erbrungung der Lieferung als abgenommen. Dienst- und Regieleistungen gelten mit tatsächlicher Erbrungung als abgenommen. Sofern 1000PS Straßentraining Lieferungen und Leistungen teibar sind, sind Teillieferungen und Teilabanhmen zulässig. § 10 Schutz des geistigen Eigentums § 10.1 Die Urheberrechte an den von 1000PS Straßentraining, seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Datenträger etc .) verbleiben bei uns. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne unserer ausdrücklichen Zustimmung zu verkaufen, zu vervielfältigen und / oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung / Verbreitung des Werkes eine Haftung von 1000PS Straßentraining - insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes - gegenüber Dritten. § 10.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt 1000PS Straßentraining zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zhur Geltendmachung einer gesonderten Vergütung sowie anderer gesetzlicher Ansprüch, insbesondere auf Unterlassung und / oder Schadenersatz. § 11 Lieferverzug / Rücktritt § 11.1 Die Lieferfristen und -termine werden von 1000PS Straßentraining nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe der Leistung an den Vertragspartner. § 11.2 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessen - zumidest 3-wöchigen - Nachfirst, mögich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zhu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt. § 11.3 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist 1000PS Straßentraining berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn a) Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfährgkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser auf Begehren von 1000PS Straßentraining weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beigringt, oder b) Rücktritt wenn der Auftraggeber offensichtlich betrunken zum Straßentraining erscheint oder das Motorrad sich nicht in einen verkehrssicheren Zustand befindet. Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teilses der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von 1000PS Straßentraining sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Lieferungen oder Teillieferungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung vom Auftraggeber noch nicht übernommen wurde sowie für von 1000PS Straßentraining erbrachte Vorbereitungshandlungen. § 12 Haftung / Schdenersatz § 12.1 Mit der Ausnahme von Personenschäden, ist die Haftung von 1000PS Straßentraining für alle sich aus welchem Rechtsgrund auch immer ergebenden Ansprüche auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln beschränkt. In diesem Sinne ist für uns auch der Ersatz von indirekten Schäden sowie Folgeschäden (insbesondere Mangelfogeschäden) - wie z.B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Daten und Informationen, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber - ausgeschlossen. § 12.2 Die Haftung von 1000PS Straßentraining ist für jeden denkbaren Fall der Haftung unter Ausschluss darüber hinausgehender Ansprüche, aus welchen Techtsgrund immer , mit dem Autragswert gedeckelt. § 12.3 Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden. § 12.4 Sind Vertragsstrfen vereinbart, so sind darüber hinausgehende Ansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. § 12.5 1000PS Straßentraining ist von einer etwaigen Warnpflicht gemäß § 1168a ABGB befreit und die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABTGB wird ausgeschlossen. § 12.6 Die Teilnahme des / der Motorrad Fahrerin an der jeweiligen Veranstaltung erfolgt hinsichtlich typischer verkehrsbedingter Risiken auf eigenen Gefahr. Den Motorrad Fahrerinnen ist daneben auch bewusst, dass aufgrund unverhersehbarer oder untypischer Gefahren, insbesonderes durch ein Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern und Beteiligten, Schäden eintreten können. Der / die Teilnehmer haften gegenüber allen Beteiligten (wie z.B. Veranstalter, Instruktor, andere Teilnehmer und allen übrigen Verkehrsteilnehmern) für sein Verhalten sowie den einwandreien technischen Zustand seines Motorrades und bestätigt weiters, dass er die Verhaltensregeln auf öffentlichen Verkehrsflächen genau kennt und befolgt. § 13 Gerichtsstand / Rechtswahl / Mediation § 13.1 Gerichtsstand zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich und örtlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von 1000PS Straßentraining vereinbart. § 13.2 Rechtswahl für dieses Vertragsverhältnis wird die Geltung österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Bestimmungen des österreichischen IPRG sowie sonstiger Kollisionsnormen vereinbart. § 13.3 Mediation für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einverhehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtiche Schritte eingeleitet. § 14 Elektronische Rechnungslegung § 14.1 1000PS Straßentraining ist berechtig, dem Vertragspartner Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch uns ausdrücklich einverstanden. § 15 Weitere Bestimmungen § 15.1 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aleler anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirsame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchfürhbare Bestimmung ersetzen,, die gem. Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimung möglichst nahe kommt. § 15.2 Formerfordernis Änderungen oder Ergänzhungen eines Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. § 15.3 Aufrechnung Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer , ist ausgeschlossen. § 15.4 Subunternehmer Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig. § 15.5 Verbaucher Für Verbraucher gelten die zwingenden Regeln des KSchG soweit sie den obigen Bestimmungen widersprechen.. Fa. Varahannes Motorrad Straßentraining GmbH Obermillstatt 144 9872 Millstatt